Konsumenten Verband

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SCHWEIZERISCHER VERBAND DER KONSUMENTENVEREINE
ZUR FÖRDERUNG DER BIOLOGISCH-DYNAMISCHEN LANDWIRTSCHAFT
UND ASSOZIATIVER WIRTSCHAFTSORDNUNG

Bundesratsbericht: Auch die neue Gentechnik ist Gentechnik

Der Konsumenten-Verband begrüsst die Erstellung des umfassenden Bundesrat-Berichts, der den rechtlichen Status der neuen gentechnischen Verfahren, sowie den bei der Regulierung zur Verfügung stehenden Spielraum und die Verantwortlichkeiten klären soll.

Der Konsumenten-Verband begrüsst die Erstellung des umfassenden Bundesrat-Berichts, der den rechtlic

Die wichtigste Schlussfolgerung des am 1. Februar 2023 publizierten Berichts ist, dass auch die NGV Gentechnik sind und dementsprechend im Gentechnikgesetz (GTG) reguliert werden müssen. Dies geschieht im Sinne des Rechtsurteils des Europäischen Gerichtshofes (2018). Erfreulich ist, dass der Bundesrat die Notwendigkeit einer prozessbasierten Regulierung anerkennt.

Wenn es jedoch darum geht, konkrete rechtliche Probleme zu lösen, die der Anbau der neuen GVO (Gentechnisch veränderter Organismus) mit sich bringen würde, bleibt der Bericht sehr vage, so die SAG (Schweizer Allianz Gentechfrei).

Begrüssenswert sei die zentrale Bedeutung, welche der Verfassungskonformität beigemessen wird: das Augenmerk wird auf die Einhaltung des Vorsorgeprinzips gelegt. Ebenfalls als zentral erachtet die SAG die obligatorische Kennzeichnung der Produkte der NGV (Produkte der neuen Gentechnikverfahren) , welche im Bericht als wichtigstes Mittel zur Gewährleistung der Wahlfreiheit für Konsumierende genannt wird.

Der Bericht zeigt Optionen zur Anpassung der bestehenden Regulierung auf. In Bezug auf diese bemängelt SAG Präsidentin und Nationalrätin Martina Munz die fehlenden Empfehlungen zur Regelung der Koexistenz: «Hier werden anstatt konstruktiver Lösungsansätze lediglich alte Vorschläge für mögliche Koexistenzprojekte hervorgeholt, die bereits mit überwältigender Mehrheit vom Parlament und den Kantonen abgelehnt wurden.» Der Bericht stuft zudem eine Koexistenz als realisierbar ein: Ein klarer Widerspruch zu den Ergebnissen des NFP 59 (Nationales Forschungsprogramm zu Nutzen und Risiken der Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen).
Das NFP 59 erachtet die Machbarkeit der Koexistenz in der Schweiz mit ihren kleinräumigen landwirtschaftlichen Strukturen als schwierig. Beispiele aus allen Regionen der Welt, wo GVO angebaut werden, zeigen ein ähnliches Bild: Es kommt stets zu Kontaminationen. «Dass diese Aspekte im vorliegenden Bericht untergingen ist ein grosser Mangel», stellt die SAG fest. Denn die erhofften Kostenvorteile durch Gentechnikpflanzen sind rein theoretisch. Zudem würden sie von den Kosten einer einigermassen sicheren Koexistenz und nötiger Schutzmassnahmen für die gentechnikfreie Landwirtschaft mehr als übertroffen. Gemäss den Erkenntnissen aus dem NFP59 wäre eine Anpassung des Gentechnikgesetzes (GTG) dringend notwendig, um eine Koexistenzregulierung ausarbeiten zu können.

Die SAG ist überzeugt, dass zu wenig auf den problematischen Aspekt der Patentierbarkeit der NGV (Produkte der neuen Gentechnikverfahren) , und deren Produkte eingegangen wird. Der Bericht versäumt zu erörtern, dass dies bereits zur marktbeherrschenden Stellung einiger weniger Grosskonzernen geführt hat – Tendenz steigend. Da diese nicht dazu verpflichtet sind anzugeben, welche ihrer vermarkteten Produkte mittels patentierter Erfindungen entwickelt wurden, besteht eine grosse Intransparenz und Rechtsunsicherheit, welche die Arbeit der gentechnikfreien Züchtung massiv einschränkt.

Deshalb fordert die SAG (Schweizer Allianz Gentechfrei) :

- Eine genaue Festschreibung der Haftung bei Schadensfällen im GTG (Gentechnikgesetz)
Insbesondere soll der Begriff des Schadens im GTG genau definiert werden. Neben Umweltschäden sollten auch die Träger:innen der Kosten für Kontaminationen in der gentechnikfreien Produktion bennant werden. Zurzeit schliessen Versicherungsgesellschaften Haftungen für GVOs in ihren Verträgen aus. Doch für die gentechnikfreie Produktion dürfen keine Kosten für die Qualitätssicherung anfallen, die ohne den GVO-Anbau nicht nötig wären.

- Eine klare rechtliche Definition des mögichen Mehrwerts eines NGV-Produktes für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumierenden.
Es muss u.a. festgehalten werden, wer über das Vorhandensein eines solchen Mehrwerts entscheidet und was passiert, wenn sich Mehrwerte für verschiedene Bereiche (z.B. Umwelt und Konsumierenden) widersprechen.

Der Schweizerische Konsumenten Verband ist Mitglied der SAG und vertritt seine Stimme im Vorstand des Vereins Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG).

Quelle: https://gentechfrei.ch

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Literatur
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